Anmeldung, Aufnahme und Auswahlverfahren 2013

Aus Schulrecht Rheinland-Pfalz
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Schreiben des MBWJK vom 20. Dezember 2012 an die Leiterinnen und Leiter der Integrierten Gesamtschulen in Rheinland-Pfalz, den Hauptpersonalrat IGS sowie die ADD Referate 37 (Az.: 9411B - 51 245/36)

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 20.12.2012 (AZ.: 9412 B) hatte ich Sie u. a. über die Durchführung des Auswahlverfahrens bei der Aufnahme in die Klassenstufe 5 der Integrierten Gesamtschulen informiert.

Nach Durchführung des Aufnahmeverfahrens für das Schuljahr 2013/2014 sind noch einige Fragen an das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur herangetragen worden, auf die ich nachfolgend eingehe.

  1. Die Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf, die vorab aufgenommen werden, sowie die Schülerinnen und Schüler ohne Ziffernnoten oder mit einzelnen ausgesetzten Noten werden bei der Quotierung der Leistungsgruppen auf die Leistungsgruppe 3 angerechnet, zählen also bei dem mindestens 25 %igen Anteil der Leistungsgruppe 3 mit.
  2. Die vorrangige Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Gebiet des Schulträgers (§ 13 Abs. 6 ÜSchO) erfolgt jeweils innerhalb der vorher festgelegten Leistungsgruppen. In einem ersten Schritt werden also die Leistungsgruppen festgelegt; in einem zweiten Schritt werden innerhalb der festgelegten Leistungsgruppen die Schülerinnen und Schüler aus dem Gebiet des Schulträgers vorrangig aufgenommen.
  3. Bei Ganztagsschulen mit Ganztagsklassen (rhythmisiertes Modell) ist die Anzahl der Ganztagsklassen vor Durchführung des Aufnahmeverfahrens als weiteres fachliches Aufnahmekriterium gemäß § 13 Abs. 8 ÜSchO festzulegen.

Ich bitte Sie, diese zusätzlichen Hinweise beim Aufnahmeverfahren zum Schuljahr 2014/2015 zu beachten.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

Eva Caron-Petry