Allgemeines Stellen- und Anforderungsprofil für den Schulaufsichtsdienst bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion

Aus Schulrecht Rheinland-Pfalz
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In § 27 der Laufbahnverordnung für den Schuldienst, den Schulaufsichtsdienst und den schulpsychologischen Dienst (SchulLbVO) vom 15. August 2012 wurden die Befähigungsvoraussetzungen für die Übernahme eines Amtes in der Schulaufsicht neu geregelt. In diesem Zusammenhang wurde das Stellen- und Anforderungsprofil für Schulaufsichtsbeamtinnen und Schulaufsichtsbeamte bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion überarbeitet. Die folgende Veröffentlichung bietet Interessierten die Möglichkeit, sich rechtzeitig und umfassend über die zu erwartenden Aufgaben und Anforderungen von Schulaufsichtsbeamtinnen und -beamten in der Schulaufsicht bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion zu infromieren. Dieses ist die Grundlage für die Auswahlentscheidung bei der Besetzung von Schulaufsichtsbeamtenstellen bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion:

Die künftige Referentin oder den künftigen Referenten in der Abteilung Schulaufsicht, Schulberatung und Schulentwicklung erwartet ein breit gefächertes Aufgabenfeld; es beinhaltet vor allem die schulfachliche und schulaufsichtliche Zuständigkeit für eine Reihe von Schulen, wobei die Anzahl und die räumliche Verteilung von der Schulart abhängen.

Zu den Kernaufgaben gehören insbesondere:

a) Beratung, Begleitung und Unterstützung der Schulen in der Personal-, Unterrichts- und Organisationsentwicklung sowie der kontinuierlichen Qualitätsarbeit;

b) Dienst- und Fachaufsicht

c) Konfliktprävention und Konfliktregelung;

d) Kooperationen mit Elternvertretungen, Personalvertretungen, Schwerbehindertenvertretungen, Gleichstellungsbeauftragten;

e) Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit sowie Kooperationen mit Schulträgern und außerschulischen Institutionen;

f) Mitwirkung bei der Weiterentwicklung des Schulwesens.

g) Personalauswahl, Personalverwaltung, Personalführung, Personalentwicklung

h) Verwaltungshandeln

Zur Erfüllung dieser Aufgaben werden von den Bewerberinnen und Bewerbern folgende Kompetenzen erwartet:

Sach-, Fach- und Personalkompetenz

(Kenntnisse über Auftrag, Rechtsrahmen und Tätigkeiten schulaufsichtlichen Verwaltungshandelns sowie über Qualität von Unterricht und Schule. Kenntnisse über aktuelle bildungspolitische Themen. IT-Anwenderkenntnisse. Fähigkeit, Denk- und Arbeitsprozesse zielorientiert zu strukturieren und umzusetzen. Interesse an Verwaltungsaufgaben sowie Fähigkeit und Bereitschaft vorhandenes Fachwissen weiter zu entwickeln, zu aktualisieren, zu vertiefen und lösungsorientiert in den Arbeitsprozessen anzuwenden).

Personalführungskompetenz

(Fähigkeit, personen- und aufgabenbezogene Prozesse wirkungs- und ergebnisorientiert zu steuern unter Berücksichtigung des Gesundheitsmanagements).

Strategische Kompetenz

(Fähigkeit und Bereitschaft sich neuen Anforderungen zu stellen und das eigene Denken und Handeln an den Gesamtinteressen der Dienststelle und der Bildungspolitik zielorientiert auszurichten).

Soziale Kompetenzen

(Fähigkeit kunden- und teamorientiert zu arbeiten. Typische Merkmale sozialer Kompetenz sind Faktoren wie Selbstreflexionsvermögen, Kommunikationsfähigkeit, Kooperationsbereitschaft, Konfliktfähigkeit und Einfühlungsvermögen und die Orientierung an Werten).

Genderkompetenz

(Die Fähigkeit die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern im eigenen Tätigkeitsbereich zu erkennen und gleichberechtigt zu berücksichtigen).

Das Stellenanforderungsprofil für die Schulaufsicht wird im Internet (http://www.mbwwk.rlp.de) veröffentlicht. Bei künftigen Stellenausschreibungen im Amtsblatt wird auf diese Bekanntmachungen verwiesen.