Kostenrichtwerte im Schulbau
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur vom 8. Januar 2013 (936 – 50 725/02)
Bezug:
- Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur vom 6. Januar 2012 – 936 – 50 725/02 – (Amtsbl. S. 106)
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Aufgrund der eingetretenen Baupreissteigerungen werden die Kostenrichtwerte für die Förderung von Schulbaumaßnah- men pro Quadratmeter genehmigter Hauptnutzfläche wie folgt festgesetzt:
Grundschulen | 2.865,– EUR |
Hauptschulen, Realschulen, Realschulen plus sowie Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen | 3.122,– EUR |
Schulen mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung | 3.139,– EUR |
Integrierte Gesamtschulen | 3.145,– EUR |
Gymnasien | 3.218,– EUR |
Berufsbildende Schulen | 3.397,– EUR. |
Die erhöhten Kostenrichtwerte sind den Zuwendungsanträgen ab dem Schulbauprogramm 2013 zugrunde zu legen.
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Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bezugsvorschrift außer Kraft.