Kostenrichtwerte im Schulbau

Aus Schulrecht Rheinland-Pfalz
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Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur vom 12. Februar 2019 (9321 - 50 725/02)

Bezug:

  • Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur vom 13. Dezember 2017 – 9231 - 50 725/02 - (GAmtsbl. 2018 S. 4)

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Aufgrund der eingetretenen Baupreissteigerungen werden die Kostenrichtwerte für die Förderung von Schulbaumaßnahmen pro Quadratmeter genehmigter Hauptnutzfläche wie folgt festgesetzt:

Grundschulen 3.340,– EUR
Hauptschulen, Realschulen, Realschulen plus sowie Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen 3.640,– EUR
Schulen mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung 3.658,– EUR
Integrierte Gesamtschulen 3.666,– EUR
Gymnasien 3752,– EUR
Berufsbildende Schulen 3.960,– EUR.

Die erhöhten Kostenrichtwerte sind den Zuwendungsanträgen ab dem Schulbauprogramm 2019 zugrunde zu legen.

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Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bezugsvorschrift außer Kraft.