Vereinbarung über die Weiterentwicklung der Kommunikationstechnik in Schulen sowie die System- und Anwendungsbetreuung

Aus Schulrecht Rheinland-Pfalz
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zwischen

  • der Landesregierung Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung

und

  • dem Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz
  • dem Landkreistag Rheinland-Pfalz
  • dem Städtetag Rheinland-Pfalz

1. Ausstattung der Schulen

Die o.g. Partner verständigen sich darauf, die Ausstattung der Schulen mit Computern und Netzwerken auf der Grundlage der schulgesetzlichen Regelung als Aufgaben der Schulträger fortzusetzen. Ziel ist es, alle Schulen je nach schulartspezifischen Anforderungen so auszustatten, dass die Nutzung von Computern und Netzwerken im Unterricht überall möglich ist. Eine Quantifizierung wird nicht vorgenommen, spätestens mit dem Erwerb der Berufsreife soll aber ein gesicherter Umgang mit dieser Technik und elementaren Anwendungen erreicht worden sein.

Die Kommunalen Spitzenverbände werden sich dafür einsetzen, dass die Schulträger die notwendigen Investitionsmittel in ihren Haushalten einstellen und diesen Investitionen eine besondere Gewichtung geben. Über die jeweils aktuellen technischen Anforderungen sowie die schulartbezo- genen Mindestausstattungen verständigen sich die Vertragspartner jährlich, gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Gutachten. Es soll dabei berück- sichtigt werden, dass multimediagestützter Unterricht in immer mehr Fächern eingeführt wird.

Die Landesregierung prüft, ob auch zukünftig eine projektbezogene Förderung für die weitere Einführung und Anwendung von Informations- und Kommunika- tionstechnik in Schulen vorgesehen werden kann.

2 Verankerung der Informations- und Kommunikationstechnik im Unterricht

Die Landesregierung wird dafür sorgen, dass die Einführung der Informations- und Kommunikationstechnik in den Schulen als Unterrichtsmedium sowie als Unterrichtsinhalt in Lehrplänen, Arbeitshinweisen sowie der Lehreraus- und Fortbildung verankert wird.

3 Systembetreuung

3.1 Systemsicherheit, technische Betreuung

Die Leistungen zur Systemsicherheit der Computer oder Netzwerke (System- betreuung) übernehmen die Schulträger. Hierzu gehören die Komponenten für Betriebssysteme, Netzsicherheit bis einschließlich Basissoftware.

Die Organisation der Systembetreuung ist variabel und wird je nach lokalen oder schulspezifischen Gesichtspunkten festgelegt. Sie soll entwicklungsoffen angelegt sein. Den Trägern bleibt es überlassen, ob sie sich bei der Systembetreuung eines eigenen technischen Dienstes bedienen oder zeitlich und regional begrenzt Dritte mit der Wahrnehmung dieser Tätigkeit beauftragen. Im Einzelfall können auf Wunsch der Schulträger auch Leistungen zur System- betreuung durch die Schulen oder über ein Kompetenzzentrum des Landes gegen Kostenerstattung angefordert werden.

3.2 Anwendungsbetreuung

Die Betreuungsleistungen für die Anwendungssoftware (Anwendungs- und Anwenderbetreuung), ihre Nutzung auf Einzelcomputern oder in Netzwerken übernimmt das Land. Die Landesregierung wird ab dem Haushaltsjahr 2001 ihren Finanzierungsanteil für die Anwendungsbetreuung in dem Umfang einbringen, wie es dem jeweiligen technischen Ausbaustand entspricht.

3.3 Gemeinsame Weiterentwicklung

Hinsichtlich der Systembetreuung und Anwendungsbetreuung werden Land und kommunale Spitzenverbände jährlich die Mindesterfordernisse feststellen und fortschreiben. In einer gemeinsamen Arbeitsgruppe werden weitere Konkretisierungen sowie Ver- fahrenshinweise für die Arbeitsteilung zwischen Systembetreuung und Anwendungsbetreuung ausgearbeitet.

3.4 Schulverwaltungssoftware

Hinsichtlich der Verwendung von Schulverwaltungssoftware führt das Land eine oder mehrere Rahmenvereinbarungen mit Herstellern herbei, auf deren Grundlage

  1. die Schulträger unter vergünstigten Bedingungen die Software erwerben können,
  2. die Schulen ein systematisches Fortbildungsangebot erhalten können,
  3. alle durch Landesvorgaben veränderten Anforderungen (z. B. Gliederungspläne) an das Produkt vom Land zentral vorgenommen und den Trägern Schulen zur Verfügung gestellt werden.

4 Schulung für System- und Anwendungsbetreuung

Für die Schulung zur Systembetreuung und zur Anwendungsbetreuung sowie zur Kooperation zwischen beiden Bereichen wird das Land Fortbildungsmaßnahmen - ggf. in Kooperation mit Unternehmen - anbieten. Auch für die Planung und Durchführung solcher Fortbildungsmaßnahmen wird die Kooperation beider Partner angestrebt. Sie werden hierbei - so weit möglich - ihre eigenen FortbiIdungseinrichtungen beteiligen.

5 Sicherung kostengünstiger Weiterentwicklung

Um die Weiterentwicklung der Kommunikationstechnik in den Schulen sowie deren Verwendbarkeit im Unterricht hinsichtlich ihrer Zukunftsfähigkeit kontinuierlich zu überprüfen, werden die Vereinbarungspartner eine kleine Expertengruppe einsetzen, die herstellerunabhängig Ausstattungs- und Betreuungsstrukturen überprüft sowie Empfehlungen für die Weiterentwicklung liefert. Dadurch soll erreicht werden, dass Entwicklungstendenzen in der Kommunikationstechnik berücksichtigt werden und die vorhandenen Strukturen und Ausstattungslösungen eine kostengünstige Weiterentwicklung zulassen.

6 Umsetzung

Es besteht Übereinstimmung, dass die Umsetzung der Vereinbarung auf der Grundlage der bisherigen Entwicklung und Projekte schnellstmöglich begonnen werden soll. Seide Seiten werden darstellen, in welchen Schritten sie in ihren Verantwortungsbereichen die festgelegten Ziele verfolgen werden.