Projekt Erweiterte Selbständigkeit (PES) - Regelbetrieb ab dem Schuljahr 2013/2014

Aus Schulrecht Rheinland-Pfalz
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Rundschreiben des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur vom 4. Juli 2013

Mit Ablauf des Schuljahres 2012/2013 kann das Projekt Erweiterte Selbstständigkeit von Schulen (PES) auf 11 Projektjahre zurückblicken. Derzeit nehmen insgesamt 787 Schulen an PES teil, davon 560 weiterführende Schulen und 227 Grundschulen. Die große Anzahl der freiwillig teilnehmenden Schulen, die Anzahl der jährlich über das Portal getroffenen Maßnahmen (rund 12.000) und die dadurch erreichte Senkung des temporären Unterrichtsausfalls sowie die Zufriedenheit, die von den Projektschulen immer wieder geäußert wird, dokumentieren die Akzeptanz des Projekts. PES ist ein wichtiger Baustein schulischer Qualitätsentwicklung und eine konsequente Fortsetzung des Ausbaus der Selbstständigkeit von Schulen in Rheinland-Pfalz.

Daher wird zum 01.08.2013 unter der Bezeichnung „Personalmanagement im Rahmen Erweiterter Selbstständigkeit von Schulen“ (PES) die Überführung des Projektes in den Regelbetrieb vorgenommen. Die erfolgreichen Strukturen und Rahmenbedingungen aus der Projektphase von PES sollen fortgeführt und weiterentwickelt werden. Die Bekanntmachungen des Präsidenten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion zur Übertragung der Befugnisse auf die Schulen werden redaktionell angepasst. Eine Beschreibung der Rahmenbedingungen von PES ist im PES-Internetportal (www.pes.bildung-rp.de) abgelegt.

Weitere Auskünfte zu PES erteilen die im Internetportal unter Ansprechpartner benannten Personen sowie die jeweils zuständigen Schulaufsichtsbeamtinnen und -beamten.

Ab dem 01.08.2014 sind alle weiterführenden öffentlichen Schulen verpflichtet, an PES teilzunehmen. Öffentliche Grundschulen, die Ganztagsschule sind, und öffentliche Schwerpunktschulen der Primarstufe können auf freiwilliger Basis teilnehmen. Soweit nicht schon geschehen, werden diese Schulen eingeladen, sich bereits im kommenden Schuljahr PES anzuschließen und die zusätzlichen Möglichkeiten der Verminderung von Unterrichtsausfall zu nutzen.