Neue Klassenmesszahl in der Grundschule
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schulleiterinnen und Schulleiter,
wir wollen die beste Bildung für alle, das hat Ministerpräsident Kurt Beck in seiner Re- gierungserklärung am 25. Mai 2011 besonders betont. Bildung und Investitionen in Bildung haben also auch in den kommenden fünf Jahren hohe Priorität für die Landes- regierung. Das freut mich, denn es ist vor allem Ausdruck der hohen Wertschätzung für die Arbeit, die Sie sowie Ihre Kolleginnen und Kollegen täglich mit Kindern leisten.
Bildung bleibt der Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe, späteren beruflichen Erfolg und privates Glück. Dabei bleibt die frühe Bildung in Kindertagesstätten und Grundschulen auch in den kommenden fünf Jahren im besonderen Fokus der rheinland-pfälzischen Bildungspolitik. So werden wir gerade in der Grundschule die Klassengrößen spürbar senken und gemäß dem Motto „Kurze Beine – kurze Wege“ damit auch den Fortbestand von kleinen Grundschulen ermöglichen.
Die Grundschulen profitieren bereits zum kommenden Schuljahr 2011/12 von diesem Vorhaben: Die Klassenmesszahl wird beginnend mit der Klassenstufe 1 auf 24 festgelegt. (Für die Klassenstufen 2 und 3 gilt die bereits seit dem Schuljahr 2009/ 2010 in Abweichung von der geltenden Verwaltungsvorschrift „Unterrichtsorganisation in der Grundschule“ reduzierte Klassenmesszahl von 28 Schülerinnen und Schülern.) In den kommenden Jahren wird dann die Klassenmesszahl von 24 aufwachsend für alle Klassenstufen der Grundschule gelten. Rheinland-Pfalz wird somit ab dem kommenden Schuljahr das Bundesland sein, das zusammen mit dem Stadtstaat Hamburg die niedrigste Klassenmesszahl in den Grundschulen aufweist.
Selbstverständlich setzen wir die Reduzierung der Klassenmesszahl auch in kombinierten Klassen aus Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 1 und 2 zum kommenden Schuljahr um. Kombinierte Klassen sind dann zu bilden, wenn in den ersten beiden Klassenstufen die Zahl von zusammen 23 Schülerinnen und Schülern nicht überschritten wird. Diese kombinierten Klassen erhalten wie bisher zusätzlich drei Lehrerwochenstunden für Differenzierungsmaßnahmen.
Mit der Senkung der Klassenmesszahl in der Grundschule löst die Landesregierung ein Versprechen ein, dass ich den Grundschullehrerinnen und Grundschullehrern bei der Einführung der neuen Grundschulordnung gegeben habe: Wir wollen die zurückgehenden Schülerinnen- und Schülerzahlen auch nutzen, um die pädagogischen Rahmenbedingungen für individuelle Förderung und neue Unterrichtsmethoden zu verbessern. Ich bin mir sicher, Sie werden an Ihrer Schule diese neue Regelung zum Wohle der Kinder nutzen.
Sollten sich durch diese neuen Klassenmesszahlen in Ihrer Schule zum nächsten Schuljahr Änderungen für die Klassenbildung und somit für die Personalplanung ergeben, bitte ich Sie, umgehend die zuständige Schulaufsicht hierüber zu informieren. Diese steht Ihnen ebenfalls für schulorganisatorische Fragen zur Verfügung, die sich aus einer möglichen Klassenmehrbildung ergeben.
Mit freundlichen Grüßen Doris Ahnen