Lehrerwochenstundenzuweisung für die gymnasiale Oberstufe ab dem Schuljahr 2017/2018

Aus Schulrecht Rheinland-Pfalz
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Rundschreiben des Ministeriums für Bildung vom 10. Oktober 2017 (9413 C – Tgb.-Nr. 568/17)

1. Die Lehrerwochenstundenzuweisung für die gymnasiale Oberstufe im neunjährigen Bildungsgang erfolgt nach folgender Formel:

Anzahl Lehrerwochenstunden =

70,5 + 1,7 x s für s < 216

157,5 + 1,3 x s für 216 ≤ s < 315 und für s ≥ 336

225 + 1,1 x s für 315 ≤ s < 336

s = Gesamtschülerzahl in der gymnasialen Oberstufe

2. Die Lehrerwochenstundenzuweisung für die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang berechnet sich aus dem Ergebnis nach Nummer 1 multipliziert mit dem Faktor 1,14.

3. Zu der Zuweisung gemäß Formel kommen Lehrerwochenstunden (LWS) für folgende Sondertatbestände hinzu:

  • 2 LWS pro Jahrgangsstufe für jeden Leistungskurs Sport, wenn die Teilnehmerzahl mindestens 15 beträgt,
  • die LWS für die Fortführung der dritten Pflichtfremdsprache Griechisch an altsprachlichen Gymnasien (ohne Bindung an eine Mindestteilnehmerzahl),
  • LWS für die Fremdsprachenkurse für Schülerinnen und Schüler ohne zweite Fremdsprache in den Klassenstufen 7 bis 10, und zwar pro Jahrgangsstufe:
  • 4 LWS für Kurse mit einer Teilnehmerzahl unter 9,
  • 3 LWS für Kurse mit einer Teilnehmerzahl von mindestens 9, aber unter 15,
  • 2 LWS für Kurse mit einer Teilnehmerzahl von 15 oder mehr.

4. Dieses Rundschreiben tritt mit Wirkung vom 1. August 2017 in Kraft.