Stellenausschreibungen im Schulbereich, in der Schulaufsicht und an Studienseminaren - 2014/02

Aus Schulrecht Rheinland-Pfalz
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Schnellzugriff auf die im Schulbereich ausgeschriebenen Stellen


Stellenausschreibungen im Schulbereich, in der Schulaufsicht und an Studienseminaren

Um die ausgeschriebenen Stellen können sich geeignete Lehrkräfte unter Vorlage von Personalunterlagen (Lebenslauf, Zeugniskopien, letzte dienstliche Beurteilung – Hinweise auf bereits vorgelegte Bewerbungsunterlagen oder die Personalakten genügen nicht) bewerben. Die Bewerbungen sind innerhalb von 4 Wochen nach Erscheinen des Amtsblattes auf dem Dienstweg einzureichen. Bewerbungsschreiben und Unterlagen bitte geheftet vorlegen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewerbungen einschließlich der eingereichten Personalunterlagen bei mitbestimmungspflichtigen Stellenbesetzungen auch dem für die Zustimmung zur Besetzung zuständigen Personalrat vorgelegt werden. Soweit die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, werden die genannten Unterlagen auch der zuständigen Gleichstellungsbeauftragten zugänglich gemacht; Gleiches gilt für die Vorlage bei der zuständigen Schwerbehindertenvertretung. Bei Schulleiterstellen werden im Rahmen der Benehmensherstellung nach § 26 Abs. 5 Schulgesetz sowohl der Schulträger als auch der Schulausschuss einbezogen. Personalangelegenheiten der Schulleiterinnen und Schulleiter, Seminarleiterinnen und Seminarleiter sowie deren ständige Vertreterinnen und Vertreter unterliegen gemäß § 81 Landespersonalvertretungsgesetz nicht der Mitbestimmung. Bewerberinnen und Bewerber haben nach der vorgenannten Vorschrift jedoch die Möglichkeit, die Mitbestimmung der Personalvertretung zu beantragen. Dies müsste ggf. mit der Bewerbung erfolgen.

Das Land Rheinland-Pfalz möchte der Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen nachhaltig entgegenwirken. Eine Voraussetzung hierfür ist, dass sich Frauen auch im Schulbereich verstärkt um derartige Positionen bewerben. Aus diesem Grunde sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.

Soweit bei der einzelnen Stelle nichts anderes angegeben ist, werden die Stellen in Vollzeitform und in Teilzeitform ausgeschrieben. Bei der Bewerbung ist anzugeben, ob die Vollzeitform oder die Teilzeitform angestrebt wird, im letzten Fall auch, welcher Beschäftigungsumfang gewünscht wird.

Grundlage für die Auswahlentscheidung ist das Stellen- und Anforderungsprofil für die jeweils zu besetzende Funktionsstelle. Die allgemeinen Stellen- und Anforderungsprofile für Funktionsstellen im Bereich Schulen wurden durch Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Frauen und Jugend vom 15.12.2004 (Az: 9422 A – Tgb.-Nr. 772/04) im GAmtsbl. Nr. 1 vom 26.1.2005, für die regionale Schulberaterin und den regionalen Schulberater für die berufsbildenden Schulen im GAmtsbl. Nr. 5 vom 23.5.2006, für die pädagogische Koordinatorin/den pädagogischen Koordinator an Realschulen plus im Amtsblatt Nr. 3 vom 24.3.2009 sowie für die Fachoberschulkoordinatorin/den Fachoberschulkoordinator an Realschulen plus mit organisatorisch verbundener Fachoberschule im Amtsblatt Nr. 10 vom 25.10.2010 veröffentlicht. Bei der einzelnen Funktionsstellenausschreibung fin- den Sie ggf. einen Hinweis über mögliche Ergänzungen und Erweiterungen des allgemeinen Stellen- und Anforderungsprofils, die im Internet veröffentlicht werden (www.schuldienst.rlp.de) sowie bei der Schule oder Schulaufsicht eingesehen werden können.

Bei der Besetzung von Schulleiterinnen- und Schulleiterstellen ist eine Hausberufung in Ausnahmefällen möglich. In diesem Rahmen kann bei gleicher Qualifikation Außenbewerberinnen und Außenbewerbern der Vorzug gegeben werden.

Schwerbehinderte Lehrkräfte werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Um Funktionsstellen an Schulen und Studienseminaren können sich nur Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung für ein entsprechendes Lehramt und einer mindestens vierjährigen Berufserfahrung im Schuldienst nach Erwerb der Lehrbefähigung (in einem unbefristeten Beschäftigtenverhältnis oder im Beamtenverhältnis mit einem Beschäftigungsumfang von jeweils mindestens der Hälfte des Regelstundenmaßes) bewerben.

Querschnittsaufgabe für alle Funktionsstellen ist die Umsetzung des Prinzips des Gender-Mainstreamings in der Schule. Voraussetzung für die sachgerechte Wahrnehmung dieser Aufgabe ist Genderkompetenz. Bewerberinnen und Bewerber müssen Geschlechterrollen und -stereotypen und ihre Wirkungen erkennen und in schulische Sachverhalte transferieren können.

Anschriften:

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Außenstelle Schulaufsicht
Friedrich-Ebert-Straße 14
67433 Neustadt
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Außenstelle Schulaufsicht
Südallee 15–19
56068 Koblenz
Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur
Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz

Folgende Stellen sind zu besetzen:

  • [Ausschreibungen für Stellen bei Schulaufsicht und bei den Studienseminaren werden nicht angezeigt]