Kostenrichtwerte im Schulbau (22.12.2014)

Aus Schulrecht Rheinland-Pfalz
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Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur vom 22. Dezember 2014 (936 – 50 725/02)

Bezug: Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur vom 22. Januar 2014 – 936 – 50 725/02 – (Amtsbl. S. 51)

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Aufgrund der eingetretenen Baupreissteigerungen werden die Kostenrichtwerte für die Förderung von Schulbaumaßnahmen pro Quadratmeter genehmigter Hauptnutzfläche wie folgt festgesetzt:

Grundschulen 2.973,– EUR

Hauptschulen, Realschulen, Realschulen plus sowie Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen 3.240,– EUR

Schulen mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung 3.257,– EUR

Integrierte Gesamtschulen 3.263,– EUR

Gymnasien 3.340,– EUR

Berufsbildende Schulen 3.525,– EUR.


Die erhöhten Kostenrichtwerte sind den Zuwendungsanträgen ab dem Schulbauprogramm 2015 zugrunde zu legen.

2

Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bezugsvorschrift außer Kraft.